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Zeitarbeitsvertrag und Leiharbeit Rechte in Deutschland

Zeitarbeit und Leiharbeit: Ihre Rechte auf Equal Pay und Schutz in Deutschland

Das AUeG schuetzt Sie als Leiharbeitnehmer vor Ausbeutung. Erfahren Sie, ab wann Equal Pay gilt, wie lange Sie eingesetzt werden duerfen und was Sie bei Vertragsbruch tun koennen.

📄AUeG · Equal Pay · 15 MonateKein Anwalt erforderlichKostenlos starten

Was regelt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AUeG)?

Das AUeG regelt die gewerbsmaessige Ueberlassung von Arbeitnehmern durch Verleiher an Entleiherbetriebe. Es verpflichtet Verleiher zur Erlaubnispflicht, schreibt Mindestarbeitsbedingungen vor und schuetzt Leiharbeitnehmer vor missbräuchlicher Dauerbeschaeftigung.

Ab wann habe ich als Leiharbeitnehmer Anspruch auf Equal Pay?

Nach § 8 AUeG gilt ab dem 16. Einsatzmonat beim selben Entleiher das Gleichstellungsgebot (Equal Pay und Equal Treatment). Tarifliche Abweichungen sind moeglich, jedoch nur bis zu einer Uebergangsfrist von 15 Monaten. Danach muessen Sie wie vergleichbare Stammbelegschaft bezahlt werden.

Wie lange darf ich maximal beim selben Entleiher eingesetzt werden?

Die gesetzliche Ueberlassungshoechstdauer betraegt 18 Monate. Tarifvertraege koennen abweichende Regelungen treffen. Nach Ablauf der Hoechstdauer muss eine Unterbrechungszeit von mindestens drei Monaten und einem Tag eingehalten werden, bevor ein erneuter Einsatz erlaubt ist.

Welche Mindestrechte habe ich als Leiharbeitnehmer?

Sie haben Anspruch auf: Mindestlohn nach dem Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche oder gesetzlichem Mindestlohn, Gleichbehandlung bei Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kantine, Betriebskindergarten) und Information ueber freie Stellen im Entleiherbetrieb ab dem ersten Einsatztag.

Leiharbeiter recherchiert seine Rechte in Deutschland

Kann mein Verleihvertrag einfach beendet werden?

Der Verleihvertrag kann durch den Entleiher vorzeitig beendet werden, doch Ihr Arbeitsverhaltnis mit dem Verleiher besteht fort. Der Verleiher muss Sie dann in einem anderen Entleiherbetrieb einsetzen oder Sie mit Ihrem Grundgehalt weiterbezahlen.

Habe ich Anspruch auf Kuendigungsschutz als Leiharbeitnehmer?

Ja. Das Kuendigungsschutzgesetz gilt auch fuer Leiharbeitnehmer ab einer Betriebszugehoerigkeit von mehr als sechs Monaten beim Verleiher. Die Zeit im Entleiherbetrieb wird fuer die Berechnung der Betriebszugehoerigkeit beim Verleiher angerechnet.

Darf der Entleiher mich anders als die Stammbelegschaft behandeln?

Nein. Leiharbeitnehmer muessen hinsichtlich Arbeitszeiten, Pausen, Urlaub und Schutzvorschriften gleich behandelt werden. Unterschiedliche Bezahlung ist nur waehrend der ersten 15 Monate durch Tarifvertrag zulaessig.

Frau mit Sorgen ueber ihren Leiharbeitsvertrag

Welche Behoerde prueft Verstoeße gegen das AUeG?

Die Bundesagentur fuer Arbeit erteilt die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und kann diese entziehen. Der Zoll prueft als Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ebenfalls Einhaltung des Mindestlohns und der Ueberlassungsvoraussetzungen.

Was kann ich tun, wenn mein Verleiher Equal Pay verweigert?

Stellen Sie den Anspruch schriftlich gegenueber dem Verleiher geltend und beachten Sie Ausschlussfristen (oft drei Monate). Bei Ablehnung koennen Sie Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Das Verfahren ist kostenlos, wenn Ihr Streitwert unter 600 Euro liegt.

Wie hilft mir uplaw.ai?

Erklaeren Sie uns Ihre Einsatzdauer, Ihren Lohn und den ablehnenden Bescheid des Verleihers. uplaw.ai hilft Ihnen, ein rechtlich fundiertes Geltendmachungsschreiben oder eine Arbeitsgerichtsklage vorzubereiten.

Person prueft Zeitarbeitsvertrag auf Rechtmaessigkeit

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