Was ist eine Vertragsstrafe im Arbeitsrecht?
Eine Vertragsstrafe ist eine im Arbeitsvertrag vorab vereinbarte Geldsanktion fuer den Fall, dass der Arbeitnehmer bestimmte Pflichten verletzt, z. B. vorzeitig kuendigt oder die Arbeit nicht antritt. Sie soll den Arbeitgeber pauschaliert entschaedigen, ohne Schaden im Einzelfall nachweisen zu muessen.
Wann ist eine Vertragsstrafe nach §343 BGB herabzusetzen?
Gem. §343 BGB kann das Gericht eine Vertragsstrafe auf Antrag des Schuldners auf ein angemessenes Mass herabsetzen, wenn sie unverhältnismaessig hoch ist. Massstaebe sind: Hoehe des tatsaechlichen Schadens, Art und Schwere des Verstosses sowie Einkommen des Arbeitnehmers.
Welche Vertragsstrafen sind als AGB-Klausel unwirksam?
Vertragsstrafen in vorformulierten Vertraegen (AGB) sind unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen (§307 BGB). Insbesondere: Strafen ueber zwei Bruttomonatsgehaelter fuer eine verspaetete Kuentigung, fehlende Obergrenze, oder Strafe auch bei unverschuldeter Pflichtsverletzung.
Muss ich die Vertragsstrafe sofort zahlen?
Nein. Die Vertragsstrafe wird erst faellig, wenn der Arbeitgeber sie schriftlich geltend macht. Sie koennen die Zahlung verweigern und eine Herabsetzung oder Unwirksamkeit der Klausel geltend machen. Empfehlenswert ist ein schriftlicher Widerspruch innerhalb weniger Wochen nach Geltendmachung.

Was gilt bei Vertragsstrafen wegen Nichtantritt der Arbeit?
Vereinbart ein Arbeitnehmer einen Job und tritt ihn nicht an, kann eine Vertragsstrafe in Hoehe eines Bruttomonatsgehalts zulaessig sein. Hoehere Betraege sind in AGB-Vertraegen regelmaessig unwirksam. Individuell ausgehandelte Klauseln koennen hoehere Betraege vorsehen.
Kann der Arbeitgeber Schadensersatz zusaetzlich zur Vertragsstrafe verlangen?
Ja, sofern der tatsaechliche Schaden die Vertragsstrafe uebersteigt und das Verschulden nachgewiesen ist. Allerdings muss der Arbeitgeber dann beweisen, dass ein Schaden ueber die Strafe hinaus entstanden ist. Die Vertragsstrafe wird auf Schadensersatzansprueche angerechnet.
Wann verjaehrt die Forderung auf Vertragsstrafe?
Vertragsstrafen verjaehren in der Regel in drei Jahren (§195 BGB), beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Kuerze Ausschlussfristen im Vertrag oder Tarifvertrag koennen die Frist auf drei bis sechs Monate verkuerzen.

Wie wehre ich mich gegen eine zu hohe Vertragsstrafe?
Widersprechen Sie der Forderung schriftlich und beantragen Sie bei Klage die gerichtliche Herabsetzung nach §343 BGB. Pruefen Sie zudem, ob die Klausel als AGB unwirksam ist. Das Arbeitsgericht prueft die Angemessenheit von Amts wegen, wenn Sie die entsprechenden Einwaende erheben.
Was tun, wenn der Arbeitgeber eine Vertragsstrafe einbehält?
Unterlassene Lohnzahlung zur Verrechnung mit einer Vertragsstrafe ist in aller Regel unzulaessig. Fordern Sie Ihren vollen Lohn ein und weisen Sie den Abzug zurueck. Bei Nichtzahlung koennen Sie beim Arbeitsgericht auf Lohnzahlung klagen.
Wie hilft mir uplaw.ai?
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