Haben volljaerige Kinder Anspruch auf Unterhalt?
Ja, solange sie sich noch in Berufsausbildung oder Studium befinden und nicht selbst fuer ihren Lebensunterhalt aufkommen koennen. Der Anspruch ergibt sich aus §1601 BGB. Mit Abschluss einer Erstausbildung endet der Unterhaltsanspruch in der Regel.
Wie wird der Unterhalt fuer volljaerige Kinder berechnet?
Grundlage ist die Dusseldorfer Tabelle, die jaehrlich aktualisiert wird. Fuer volljaerige Kinder, die im elterlichen Haushalt wohnen, gilt eine feste Bedarfsrate (ab 2024: 693 Euro). Bei eigenem Haushalt (z. B. Studium) werden 930 Euro pauschal angesetzt (inkl. Warmmiete).
Muessen beide Elternteile Unterhalt zahlen?
Ja, volljaerige Kinder haben gegenueber beiden Elternteilen einen Unterhaltsanspruch. Die Haftung richtet sich nach den Einkommensverhaeltnissen. Lebt das Kind noch bei einem Elternteil, erfuellt dieser seinen Beitrag durch Betreuung und Haushalt nur bedingt, muss aber in der Regel ebenfalls zahlen.
Bis wann gilt Unterhaltspflicht fuer ein Studium?
Die Unterhaltspflicht waehrt grundsaetzlich bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Bei einem Erststudium nach dem Abitur gilt als Richtwert die Regelstudienzeit plus ein Semester Puffer. Zweit- oder Aufbaustudiengaenge begruenden nur dann einen Anspruch, wenn ein enger sachlicher Zusammenhang zum Erststudium besteht.

Was passiert, wenn das Kind BAfoeg erhaelt?
BAfoeg wird als Einkommen des Kindes angerechnet und mindert den Unterhaltsbedarf. Der darlehenspflichtige Teil wird nur zur Haelfte angerechnet, der Zuschussanteil vollstaendig. Voraussetzung ist stets, dass das Kind BAfoeg beantragt hat, soweit es darauf Anspruch haette.
Wann verwirkt ein volljaehriges Kind seinen Unterhaltsanspruch?
Der Anspruch kann verwirkt werden, wenn das Kind den Kontakt zu den Eltern grundlos abbricht (§1611 BGB), eine schuldhaft verzoegerte Ausbildung vorliegt, oder das Kind trotz abgeschlossener Ausbildung keine Arbeit sucht. Gericht prueft Einzelfall.
Kann ich als Elternteil Auskunft ueber das Einkommen des Kindes verlangen?
Ja, volljaerige Kinder sind gemaess §1605 BGB gegenueber unterhaltspflichtigen Eltern auskunftspflichtig. Sie muessen ihre Einnahmen (Lohn, BAfoeg, Nebenjob) offenlegen, damit der Unterhaltsbedarf korrekt ermittelt werden kann.

Was ist bei einer Berufsausbildung anstelle eines Studiums?
Auch waehrend einer dualen Berufsausbildung besteht Unterhaltsanspruch, solange die Ausbildungsverguetung nicht ausreicht. Der Bedarf wird nach der Dusseldorfer Tabelle ermittelt; die Verguetung wird als Einkommen angerechnet. Bei geringem Elterneinkommen greift ggf. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
Kann ich den Unterhalt direkt beim Gericht einfordern?
Ja. Bei Verweigerung der Zahlung koennen Sie beim Familiengericht eine Stufenklage einreichen: Auskunft, Belegvorlage, Zahlung. Alternativ koennen Sie beim Jugendamt eine kostenlose Beurkundung des Unterhaltsanspruchs beantragen, die als Vollstreckungstitel gilt.
Wie hilft mir uplaw.ai?
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