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Gesetzliche Unfallversicherung und Verletztenrente Deutschland

Gesetzliche Unfallversicherung: Leistungen, Verletztenrente und Berufskrankheit

Die Berufsgenossenschaft zahlt nach Arbeitsunfall und Berufskrankheit. Erfahren Sie, was versichert ist, welche Leistungen Sie erhalten und wie Sie Ablehnungen anfechten koennen.

📄DGUV · Verletztenrente · §56 SGB VIIKein Anwalt erforderlichKostenlos starten

Was ist die gesetzliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ist ein Pflichtversicherungssystem fuer Arbeitnehmer, Schueler, Studenten und ehrenamtlich Taetige. Traeger sind die Berufsgenossenschaften (fuer Arbeitnehmer) und Unfallkassen (fuer oeffentlichen Dienst, Schueler). Die DGUV ist der Dachverband. Beitraege zahlt allein der Arbeitgeber.

Was gilt als Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall ist ein zeitlich begrenztes, von aussen einwirkendes Ereignis, das im Zusammenhang mit der versicherten Taetigkeit steht und zu einer Gesundheitsschaedigung fuehrt (§8 SGB VII). Auch Wegeunfaelle (Hin- und Rueckweg zur Arbeit) sind versichert, sofern kein wesentlicher privater Umweg vorliegt.

Welche Leistungen erbringt die Berufsgenossenschaft?

Leistungen umfassen: Heilbehandlung (aerztliche Behandlung, Rehabilitation), Verletztengeld (waehrend Arbeitsunfaehigkeit), Verletztenrente (bei Minderung der Erwerbsfaehigkeit ueber 26 Wochen), Berufshilfe (Umschulung) und Hinterbliebenenleistungen bei Tod.

Ab wann erhalte ich eine Verletztenrente?

Eine Verletztenrente wird gezahlt, wenn die Erwerbsfaehigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist und diese Minderung voraussichtlich laenger als 26 Wochen andauert (§56 SGB VII). Die Hoehe richtet sich nach dem Jahresarbeitsverdienst und dem Grad der Minderung der Erwerbsfaehigkeit (MdE).

Arbeitnehmer meldet Arbeitsunfall bei der Berufsgenossenschaft

Was ist eine Berufskrankheit?

Eine Berufskrankheit (BK) ist eine Erkrankung, die in der Berufskrankheitenliste (Anlage 1 BKV) aufgefuehrt ist oder die ein Arbeitnehmer infolge seiner versicherten Taetigkeit erlitten hat (§9 SGB VII). Typische Beispiele: Laermschwerhoerigkeit, Asbestose, Silikose, Hauterkrankungen, Infektionskrankheiten im Pflegebereich.

Wie melde ich einen Arbeitsunfall?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jeden Arbeitsunfall, der zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfaehigkeit fuehrt, der zustaaendigen Berufsgenossenschaft zu melden (§193 SGB VII). Ist der Arbeitgeber untaetig, koennen Sie den Unfall selbst bei der Berufsgenossenschaft melden. Meldung unverzueglich nach dem Unfall.

Was passiert, wenn der Arbeitsunfall nicht anerkannt wird?

Lehnt die Berufsgenossenschaft einen Arbeitsunfall ab, koennen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist Klage beim Sozialgericht moeglich. Das Verfahren ist kostenfrei fuer den Versicherten.

Berufskrankheit anerkannt und Anspruch auf Versicherungsleistungen

Kann ich zusaetzlich Schadensersatz vom Arbeitgeber verlangen?

Grundsaetzlich schliesst die gesetzliche Unfallversicherung Schadensersatzansprueche gegen den Arbeitgeber aus (§104 SGB VII), sofern kein Vorsatz vorliegt. Bei grober Fahrlassigkeit des Arbeitgebers koennen im Einzelfall zivilrechtliche Ansprueche bestehen. Dritte (z. B. Auftragnehmer) haften jedoch weiterhin nach Deliktsrecht.

Was ist bei Schulunfaellen oder Unfaellen ehrenamtlich Taaetiger?

Schueler, Studenten und ehrenamtlich Taetige sind ebenfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Zustaendig sind die Unfallkassen der Laender (fuer Schueler) oder kommunale Unfallkassen (fuer Ehrenamt). Die Leistungen entsprechen denen der Berufsgenossenschaft.

Wie hilft mir uplaw.ai?

Schildern Sie uns Ihren Unfall, die bisherigen Reaktionen der Berufsgenossenschaft und welche Leistungen abgelehnt wurden. uplaw.ai hilft Ihnen, einen Widerspruch, eine Sozialgericht-Klage oder einen Rentenantrag vorzubereiten.

Person prueft Anspruch auf Verletztenrente und Unfallversicherung

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