Wer kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen?
Antragsberechtigte sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt. Auch Kinder koennen einen Ausweis erhalten, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Wie wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt?
Das Versorgungsamt bewertet alle vorliegenden Behinderungen anhand der Versorgungsmedizinischen Grundsaetze (VersMedV). Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt. Mehrere Behinderungen werden nicht addiert, sondern in ihrer Gesamtauswirkung bewertet.
Was sind Merkzeichen und welche gibt es?
Merkzeichen kennzeichnen besondere Beeintraechtigungen und ermoeglichen spezifische Nachteilsausgleiche. Haeufige Merkzeichen sind: G (gehbehindert), aG (aussergewoehnlich gehbehindert), H (hilflos), Bl (blind), RF (Rundfunkbeitragsbefreiung), B (Begleitung) und GI (gehoerlos).
Welche Nachteilsausgleiche erhaelt man mit einem Schwerbehindertenausweis?
Je nach GdB und Merkzeichen bestehen Ansprueche auf: Kuendigungsschutz, Zusatzurlaub (5 Tage), steuerliche Freibetraege, verguenstigte Kfz-Steuer, kostenlose OEPNV-Nutzung (mit H oder Bl) sowie Vorzugsbehandlung bei Behoerdengaengen.

Wie lange dauert das Antragsverfahren?
Das Versorgungsamt hat nach Eingang aller Unterlagen drei Monate Zeit fuer einen Bescheid. In der Praxis dauert es haeufig laenger. Bei Verzoegerungen koennen Sie eine Untaetigkeit gemaess § 88 SGG ruegen und eine Fristbestimmung durch das Sozialgericht beantragen.
Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird oder der GdB zu niedrig angesetzt ist?
Sie koennen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch beim Versorgungsamt einlegen. Wird der Widerspruch abgelehnt, besteht die Moeglichkeit der Klage beim Sozialgericht. Die Klage ist kostenfrei.
Muss ich den Schwerbehindertenausweis meinem Arbeitgeber vorlegen?
Sie sind nicht verpflichtet, den Ausweis unaufgefordert vorzulegen. Um Schutzrechte wie den besonderen Kuendigungsschutz nach SGB IX geltend zu machen, muessen Sie jedoch gegenueber dem Arbeitgeber offenbaren, dass Sie schwerbehindert sind.

Kann der GdB nachtraeglich erhoeht oder gesenkt werden?
Das Versorgungsamt kann den GdB von Amts wegen oder auf Antrag erneut pruefen, wenn sich die gesundheitliche Situation wesentlich veraendert hat. Eine Absenkung setzt eine Anhoerungs- und Begutachtungsprozedur voraus.
Welche Unterlagen brauche ich fuer den Antrag?
Benoetigt werden: ausgefuellter Antragsformular (erhaeltlich beim Versorgungsamt oder online), aerztliche Befundberichte, Krankenhausentlassungsbriefe, Gutachten und gegebenenfalls Rentenbescheide. Je vollstaendiger die Unterlagen, desto schneller das Verfahren.
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