Kann mein Arbeitgeber eine Impfung verlangen?
Eine allgemeine Impfpflicht durch den Arbeitgeber gibt es nicht. Ausnahmen bestehen im Gesundheits- und Pflegebereich nach §20a IfSG (Masernimpfung seit 2020 fuer Beschaeftigte in Kitas, Schulen und Gesundheitseinrichtungen). Der Arbeitgeber kann keine darueberhinausgehende Impfung einseitig anordnen.
Was gilt fuer die Masernimpfpflicht nach §20a IfSG?
Seit dem 1. März 2020 gilt fuer Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder Gesundheitseinrichtungen taetig sind, eine Masernimpfpflicht. Betroffene muessen einen Impfnachweis, Immunitaetsnachweis oder ein aerztliches Attest vorlegen. Bei fehlenden Nachweisen kann das Gesundheitsamt ein Taetigkeitsverbot aussprechen.
Kann ich wegen einer Impfverweigerung gekuendigt werden?
Eine ordentliche Kuendigung wegen Impfverweigerung kann in Einzelfaellen sozial gerechtfertigt sein, wenn die Impfung fuer die Ausuebung der Taetigkeit zwingend notwendig ist (z. B. Masernschutz in Kitas). Ausserhalb gesetzlicher Pflichten ist eine Kuendigung wegen Impfverweigerung in der Regel unzulaessig.
Darf der Arbeitgeber meinen Impfstatus abfragen?
Grundsaetzlich nein. Der Impfstatus ist besonders schuetzenswerte Gesundheitsdaten (§26 BDSG, Art. 9 DSGVO). Ausnahmen gelten nur, wo eine gesetzliche Impfpflicht besteht (z. B. §20a IfSG), oder der Arbeitgeber ein ueberwiegendes legitimes Interesse im Einzelfall nachweisen kann.

Muss ich Impfnachweise an meinen Arbeitgeber weitergeben?
Nur dort, wo gesetzliche Nachweispflichten bestehen (z. B. §20a IfSG). Der Arbeitgeber darf Nachweise nur zu diesem Zweck verarbeiten und muss sie nach Ende der Beschaeftigung loeschen. Eine freiwillige Weitergabe ist moeglich, sie darf jedoch keine Bedingung fuer Einstellung oder Weiterbeschaeftigung sein.
Was passiert, wenn ich keinen Nachweis nach §20a IfSG vorlege?
Das Gesundheitsamt kann ein Taetigkeitsverbot im betreffenden Bereich aussprechen. Der Arbeitgeber kann Sie in diesem Fall von der Taetigkeit freistellen. Eine Kuendigung ist moeglich, wenn kein anderweitiger Einsatz moeglich ist und alle milderen Mittel ausgeschoepft wurden.
Gibt es einen Schadenersatz, wenn ich wegen einer Impfreaktion arbeitsunfaehig werde?
Bei Impfschaeden durch empfohlene Impfungen nach §60 IfSG koennen Betroffene Versorgungsleistungen analog zur sozialen Entschaedigung beantragen. Zustaendig ist das Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes. Voraussetzung ist der Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen Impfung und Schaden.

Kann ich gegen ein Taetigkeitsverbot wegen fehlender Impfung vorgehen?
Ja. Sie koennen beim Verwaltungsgericht gegen das Taetigkeitsverbot des Gesundheitsamts Widerspruch und Klage einlegen. Ausserdem besteht die Moeglichkeit, ein aerztliches Attest ueber eine Kontraindikation vorzulegen, das Sie von der Impfpflicht befreit.
Kann der Arbeitgeber Mehrkosten durch Impfverweigerung auf mich abwaelzen?
Nein. Mehrkosten durch notwendige Umorganisation des Betriebs gehen grundsaetzlich zulasten des Arbeitgebers. Lohnabzuege wegen Impfverweigerung sind unzulaessig, sofern Sie arbeitsfaehig und arbeitswillig sind und gesetzliche Impfpflichten nicht greifen.
Wie hilft mir uplaw.ai?
Schildern Sie uns Ihre Situation: ob Sie in einem impfpflichtigen Bereich taetig sind, welche Massnahme Ihr Arbeitgeber ergriffen hat und was das Gesundheitsamt mitgeteilt hat. uplaw.ai hilft Ihnen, einen Widerspruch oder eine Kuendigungsschutzklage vorzubereiten.

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