Wann greift die Privathaftpflichtversicherung?
Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schaedenersatzansprueche Dritter, die Sie unbeabsichtigt durch Ihr Handeln verursacht haben. Grundlage ist §823 BGB. Typische Faelle: Schaden durch Kind, Haustier, Sport oder Unachtsamkeit. Vorsaetzlich verursachte Schaeden sind ausgeschlossen.
Welche Schaeden sind nicht versichert?
Ausgeschlossen sind regelmaessig: Schaeden an geliehenen oder gemieteten Sachen, Personenschaeden durch Kraftfahrzeuge (KFZ-Haftpflicht separat), Schaeden gegenueber Haushaltsmitgliedern, vorsaetzliche Schaeden und Schaeden im Zusammenhang mit beruflicher Taetigkeit (eigene Betriebshaftpflicht erforderlich).
Wie melde ich einen Schaden bei meiner Haftpflichtversicherung?
Melden Sie den Schaden unverzueglich und schriftlich bei Ihrer Versicherung. Schildern Sie den Hergang, benennen Sie Zeugen und reichen Sie vorliegende Rechnungen oder Gutachten ein. Die Versicherung prueft dann Deckung und Regulierungshoehe. Zahlen Sie nichts ohne Zustimmung der Versicherung.
Was tun, wenn der Geschaedigte mehr fordert als die Versicherung zahlt?
Wenn Ihr Schadenfreistellungsanspruch durch die Versicherung nicht vollstaendig gedeckt wird, muessen Sie den Restbetrag selbst tragen, sofern kein Versicherungsfehler vorliegt. Pruefen Sie die Versicherungsbedingungen sorgfaeltig und legen Sie bei unberechtigter Kuerzeung Widerspruch ein.

Wann sollte ich einen Rechtsanwalt einschalten?
Bei grossen Schaeden, Ablehnung durch die Versicherung, Klage des Geschaedigten oder Streit ueber die Schadenshoehe empfiehlt sich ein Fachanwalt fuer Versicherungsrecht. Ihre Privathaftpflichtversicherung umfasst oft auch passive Rechtsschutz: Die Versicherung beauftragt und bezahlt den Anwalt bei unberechtigten Forderungen.
Gilt die Haftpflichtversicherung im Ausland?
Ja, die meisten deutschen Privathaftpflichtversicherungen gelten weltweit, zumindest temporaer. Im EU-Ausland gilt in der Regel unbegrenzte Deckung. Ausserhalb der EU und bei laengeren Aufenthalten sollten Sie die Bedingungen pruefen und ggf. eine Erweiterung beantragen.
Was ist, wenn der Schaden von meinem Kind verursacht wurde?
Kinder unter sieben Jahren sind deliktsrechtlich schuldunfaehig (§828 BGB). Eltern haften nur bei Aufsichtspflichtverletzung (§832 BGB). Viele Privathaftpflichtversicherungen schliessen Schaeden durch Kinder dennoch ein. Pruefen Sie Ihren Vertrag. Bei deliktunfaehigen Kindern kann der Geschaedigte leer ausgehen.

Kann die Haftpflichtversicherung Regress gegen mich nehmen?
Ja, wenn Sie den Schaden vorsaetzlich verursacht haben oder grob fahrlaessig handelten und dies im Vertrag als Ausschluss geregelt ist. Bei einfacher Fahrlassigkeit scheidet ein Regress in der Regel aus. Lesen Sie Ihren Vertrag sorgfaeltig: Viele Tarife verzichten auf Regress bei grober Fahrlassigkeit.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung sein?
Experten empfehlen eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro fuer Personen- und Sachschaeden. Viele guenstige Tarife bieten heute 50 Millionen Euro. Achten Sie auf: pauschale Deckungssumme, keine summenbegrenzten Teilleistungen und weltweiten Geltungsbereich.
Wie hilft mir uplaw.ai?
Schildern Sie uns den Schadensfall, den Ablauf der Schadensregulierung und ob Ihre Versicherung die Leistung ganz oder teilweise abgelehnt hat. uplaw.ai hilft Ihnen, einen Widerspruch, eine Deckungsklage oder eine Gegenforderung an den Geschaedigten vorzubereiten.

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